Behandlungskosten

Weder die Ganzkörperhyperthermie noch die Verfahren der elektrischen Muskelstimulation (EMS) sind Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse.

Die Leistungen werden daher privatärztlich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Gerne besprechen wir mit unseren Patienten die individuell zu erwartenden Kosten im Rahmen des Erstinformationsgespräches.

Die Privaten Kostenträger (Privatversicherungen, Beihilfe, Post B etc.) übernehmen die Kosten im Rahmen der jeweilig gültigen Tarifbestimmungen.